3.2.2.5. Die Cousine/Kollegin des Beschwerdeführers wurde am 4. April 2022 parteiöffentlich einvernommen und führte aus, sie sei eine entfernte Verwandte des Beschwerdeführers und eine Kollegin seiner Ehefrau. Sie sei zusammen mit beiden Kindern und der Ehefrau im Kinderzimmer gewesen. Diese habe irgendwas an ihrem Mobiltelefon gemacht, daraufhin sei der Beschwerdeführer ins Zimmer gekommen und habe es kommentiert. Danach seien die Ehegatten ins Wohnzimmer gegangen. Zunächst hätten diese normal miteinander gesprochen, dass die Ehe nicht funktioniere. Dann hätten die Diskussionen angefangen.