3.2.2.4. Am 14. März 2022 wurde der Beschwerdeführer anlässlich der Eröffnung der Festnahme erneut befragt. Er bestätigte, seine Ehefrau im Sommer 2021 bedroht und beschimpft zu haben. Dafür habe er sich entschuldigt (Protokoll der Eröffnung der Festnahme vom 14. März 2022, S. 3). -9-