3.2.2.3. Der Beschwerdeführer wurde am 14. März 2022 durch die Kantonspolizei Aargau einvernommen und bestritt, dass es überhaupt einen Streit gegeben habe. Er und seine Ehefrau hätten lediglich diskutiert. Dabei seien sie alleine in der Küche gewesen. Zunächst sei seine Ehefrau auf dem Bett im Kinderzimmer gesessen und habe auf ihr Mobiltelefon gesehen. Die Kinder seien ebenfalls anwesend gewesen. Der Beschwerdeführer habe festgestellt, dass sie wieder Kontakt mit ihrem Liebhaber gehabt habe. Dieser habe seiner Ehefrau "Herzen" geschickt. Der Beschwerdeführer sei ihr in die Küche gefolgt und habe sie gefragt, weshalb sie die Beziehung mit diesem Mann nicht beendet habe.