3.2.2.2. Die Ehefrau des Beschwerdeführers wurde am 13. März 2022 durch die Kantonspolizei als Auskunftsperson einvernommen und sagte aus, sie habe ein Foto mit ihrem Mobiltelefon gemacht und es einem Kollegen geschickt. Der Beschwerdeführer habe den Chatverlauf mitbekommen. Er sei sehr eifersüchtig geworden und sie hätten gestritten, weil er ihr vorwerfe, dass sie ihn betrüge. Der Streit habe im Kinderzimmer begonnen, wobei die Kinder sowie eine Kollegin aus Serbien, welche zurzeit bei ihnen lebe, anwesend gewesen seien. Er habe sich dann ins Wohnzimmer verlagert. Der Beschwerdeführer habe ihr gesagt, wenn sie nochmals mit fremden Männern schreibe, wäre es heute ihr letzter Tag.