Dass sie den Beschwerdeführer bedroht hätte, was er behauptet habe, sei sowohl von ihr als auch den anwesenden Kindern glaubhaft als Falschaussage dargestellt worden. Den handschriftlichen Beilagen zum Rapport der Kantonspolizei Aargau betreffend vorläufige Festnahme vom 13. März 2022 lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer eine verbale Drohung seiner Ehefrau gegenüber ausgesprochen ("das ist dein letzter Tag"), ihr Mobiltelefon an der Tischkante beschädigt und einen Schuh nach ihr geworfen habe. Der Beschwerdeführer sagte aus, er habe sie nicht bedroht.