Kollusionsgefahr sei gegeben. Die Ehefrau habe anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 13. März 2022 erklärt, der Beschwerdeführer sei nach dem Streit zu den Kindern gegangen und habe ihnen gesagt, dass er sie liebhabe und die Mutter für den Streit verantwortlich sei, da sie Beziehungen zu anderen Männern pflege. Demnach habe er bereits versucht, seine Kinder zu beeinflussen. Hinsichtlich Wiederholungsgefahr sei festzuhalten, dass die Ehefrau die Todesdrohungen im Sommer 2021 ernst genommen habe, andernfalls es nicht zu einem Haftverfahren gekommen wäre.