3.1.3. In ihrer Beschwerdeantwort führte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm aus, anlässlich der Hafteinvernahme habe der Beschwerdeführer eingestanden, im Sommer 2021 seine Ehefrau bedroht zu haben. Diese Drohungen seien bestimmt und hart gewesen. Am 13. März 2022 habe er mitbekommen, dass seine Ehefrau ein Bild aufgenommen und dieses einem Kollegen geschickt habe. Dies sei ihm nicht egal gewesen. Dass der Beschwerdeführer und seine Ehefrau "nur" diskutiert hätten, erscheine vor diesem Hintergrund unglaubhaft, zumal er das Mobiltelefon seiner Ehefrau gegen die Tischkante geschlagen und dessen Bildschirm zerstört habe. Die -6-