habe gemäss Protokoll der Einvernahme vom 13. März 2022 nicht erwähnt, dass der Beschwerdeführer seiner Ehefrau mit den Worten "heute ist dein letzter Tag" gedroht habe. Dennoch habe dieser von sich aus angegeben, nie gesagt zu haben, dass es ihr letzter Tag sei oder ähnliches. Dies deute darauf hin, dass er diese Aussage tatsächlich getätigt habe. Sodann erscheine es unglaubhaft, dass die Ehegatten in normaler Lautstärke diskutiert hätten, ansonsten ihr Sohn die Polizei nicht alarmiert hätte.