für ihre Verteidigung zu mandatieren. Davon zu unterscheiden ist jedoch die Frage, ob der Beizug mehrerer Verteidiger auch notwendig und allenfalls zu entschädigen ist. Der Beizug mehrerer Rechtsbeistände kann in komplexen Fällen legitim sein, wenn das Wissen aus verschiedenen Spezialgebieten erforderlich ist (vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_875/2013 vom 7. April 2014 E. 4.2 und 6B_1389/2016 vom 16. Oktober 2017 E. 2.4.3 mit Hinweisen). Vorliegend war das Verfahren weder ausserordentlich komplex noch derart umfangreich, als dass sich eine Verteidigung durch mehrere Rechtsanwälte aufgedrängt hätte.