Dazu genügt aber die vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau angeordnete Ersatzmassnahme nicht: Neben der täglichen Meldepflicht ist dazu eine Ausweissperre und eine Kaution zu verfügen, letztere im von der Verteidigung angebotenen Umfang von Fr. 5000.00. Die von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm in der Beschwerde eventualiter (neben der Auferlegung einer Kaution und einer Schriftensperre) beantragte Pflicht, sich mehrfach täglich bei der Polizei zu melden, vermag die Fluchtneigung aber nicht zusätzlich derart zu verringern, dass sie die damit verbundenen deutlich höheren sozialen Einschränkungen aufwiegen könnte.