Aus dem Gefängnisbrief lässt sich indessen kein klarer und konkreter Wille zur Flucht ableiten. Zwar geht aus dem Brief hervor, dass der Beschuldigte die Haftsituation nur schwer erträglich empfindet. Auch sind die Hinweise "nw" (was in der Chatsprache auch als "no way", "auf keinen Fall" gedeutet werden könnte) tatsächlich nicht direkt beim massgeblichen Satz vermerkt. Dass der Beschuldigte mit der Aussage "Aber i glaube ich Tauche ab …" auf eine beabsichtigte Flucht hinwies, ergibt sich aus dem Schreiben jedoch nicht eindeutig. Angesichts des anschliessenden Verweises auf den Kollegen "