Er akzeptiere die tägliche Meldepflicht, eine Meldepflicht zweimal täglich würde ihm aber ein soziales Leben völlig verunmöglichen und ihm erhebliche Kosten bescheren. Allenfalls sei die verfügte Ersatzmassnahme durch eine Kaution von Fr. 5000.00 und eine Ausweissperre zu ergänzen. Das ganze Beziehungsnetz des Beschuldigten sei in der Schweiz und die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sei insofern inkonsequent, als sie mittels Eventualanträgen auf Ersatzmassnahmen klar mache, dass mildere Massnahmen als Haftverlängerung auch ihrer Ansicht nach möglich seien.