3. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau legt in seinen Verfügungen vom 27. September 2021 und 23. Dezember 2021 den von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm geltend gemachten dringenden Tatverdacht auf mehrfache Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB), mehrfache Drohung (Art. 180 StGB) und Vergehen gegen das Waffengesetz (Art. 33 WG) dar und führt in der angefochtenen Verfügung aus, dass auf den Standbildern des auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten sichergestellten Videos eine Schusswaffe und im Hintergrund ein Auto zu sehen sei. Die Bilder würden sich mit den Aussagen der befragten Opfer, wonach der Beschuldigte die Tat gefilmt habe, decken. Es kann auf diese zutreffenden