1.2. Nicht einzutreten ist auf die separate Beschwerde der Mutter des Beschuldigten vom 19. März 2022 mit Antrag auf Haftentlassung. Weder ist die Mutter des Beschuldigten beschwerdelegitimiert noch ist gegen das Gesuch der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm um Verlängerung der Untersuchungshaft ein Rechtsmittel möglich. Ein anderes Anfechtungsobjekt bestand zum Zeitpunkt dieser Eingabe nicht.