3.2. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts ordnete mit Verfügung vom 23. März 2022 die vorsorgliche Verlängerung der Untersuchungshaft für die Dauer des Beschwerdeverfahrens vor Obergericht an. 3.3. Mit Eingabe vom 28. März 2022 übermittelte die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm der Beschwerdekammer in Strafsachen eine als Beschwerde bezeichnete Eingabe der Mutter des Beschuldigten vom 19. März 2022 und beantragte die Abweisung dieser Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne.