2.2. Mit Verfügung vom 22. März 2022 wies das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau den Antrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ab und verfügte die sofortige Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft. Für die Dauer von drei Monaten, somit bis am 13. Juni 2022, wurde der Beschuldigte als Ersatzmassnahme verpflichtet, sich jeden Tag persönlich um 10.30 Uhr, unter Vorweisung eines Personalausweises, beim Stützpunkt Zofingen der Kantonspolizei, Untere Grabenstrasse 30, 4800 Zofingen, zu melden.