1.3. Mit Verfügung vom 23. Dezember 2021 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Untersuchungshaft wegen Ausfüh- rungs-, Kollusions-, Wiederholungs- und Fluchtgefahr um drei Monate bis zum 13. März 2022. 2. 2.1. Am 8. März 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau den Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr für die weitere Dauer von sechs Monaten.