1.2. Der Gesuchsteller reichte seine Eingaben datiert mit 12. und 25. März 2022 jeweils ausdrücklich beim Departement Volkswirtschaft und Inneres/Oberstaatsanwaltschaft ein. Zudem bat er in der Eingabe datiert mit 12. März 2022 darum, gegen Staatsanwältin B. (auch) eine Disziplinarmassnahme zu ergreifen. Gestützt auf diese Umstände erscheint fraglich, ob der Gesuchsteller mit seinen Eingaben überhaupt den Ausstand von Staatsanwältin B. verlangen wollte. Immerhin wünschte er in der Eingabe datiert mit 12. März 2022, dass eine andere Mitarbeiterin mit seinem Fall beauftragt wird, was wiederum als Ausstandsgesuch aufgefasst werden kann.