1. Am 14. Juni 2021 beanzeigte der Gesuchsteller C. bei der Staatsanwaltschaft Baden wegen Verleumdung. 2. Mit an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Oberstaatsanwaltschaft, gerichtetem Schreiben datiert mit 12. März 2022 bat der Gesuchsteller darum, die fallführende Staatsanwältin, B., vom Fall abzuziehen und eine andere Mitarbeiterin damit zu beauftragen. Staatsanwältin B. habe sich ihm gegenüber im Schreiben vom 2. November 2021 in einer Art und Weise ausgedrückt, die er nicht akzeptieren könne. Er bitte deshalb dringend, auch Disziplinarmassnahmen gegen Staatsanwältin B. zu ergreifen.