- Käme es bei einer ordnungsgemässen Zustellung einer Sendung auf deren Kenntnisnahme durch den Adressaten gar nicht an (vgl. hierzu etwa Urteil des Bundesgerichts 1C_40/2021 vom 22. April 2021 E. 3.2), könnte der Beschwerdeführer aus der behaupteten Nichtkenntnisnahme der ordnungsgemäss zugestellten Sendung a priori nichts zu seinen Gunsten ableiten. - Bestünde bei einer ordnungsgemässen Zustellung einzig eine widerlegbare gesetzliche Vermutung der Kenntnisnahme durch den Adressaten (vgl. hierzu etwa Urteil des Bundesgerichts 6B_554/2020 vom 23. September 2020 E. 1.3.4), wäre es vorliegend am Beschwerdefüh-