3. 3.1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Beschwerde vom 21. März 2022 (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen) die Aufhebung dieser ihm am 10. März 2022 zugestellten Verfügung. Das Bezirksgericht Zofingen sei anzuweisen, die Strafsache an die Hand zu nehmen oder die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zur nochmaligen Eröffnung des Strafbefehls zurückzuweisen. Am 25. März 2022 reichte der Beschwerdeführer als Beweismittel ein mit Beschwerde angekündigtes "Schreiben der Post" ein.