dazu gerufen worden sei, erfahren zu haben (Beilage 4 zur Beschwerdeantwort des Beschuldigten vom 20. April 2021). Aus der vom Beschwerdeführer eingereichten E-Mail vom 31. August 2020 von Prof. H. an den Vertreter des Beschwerdeführers geht ebenfalls hervor, dass Prof. H. vom Beschuldigten in den Operationssaal gebeten worden sei, um den Situs anzuschauen, was er gemacht habe. Die Rolle des "assistierenden Arztes", welcher Prof. H. in diesem Schreiben von sich wies, betrifft offensichtlich die Assistenz im engeren Sinne einer Tätigkeit am Operationstisch, welche sich auch aus dem Operationsbericht nicht ableiten lässt (act. 156.143).