4.1.6. In der Stellungnahme vom 10. Juni 2021 verweist der Beschuldigte auf einen Mailwechsel mit Prof. H. vom 31. Mai 2021, in welchem dieser sich für das "Missverständnis" entschuldige und als Ursache auf die "Überrumpelungstaktik des beschwerdeführerischen Vertreters" verwiesen habe (Stellungnahme S. 6).