4.1.5. Der Beschwerdeführer führt in seiner Stellungnahme vom 17. Mai 2021 aus, dass ein Operationsbericht als wichtiges Dokument für den Patienten wie auch den Versicherungsträger eine Urkunde sei, in welche öffentliches Vertrauen bestehe. Es gehe um den Schutz der Sicherheit und die Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs. Prof. H. bestreite auf das Heftigste, eine assistierende Rolle innegehabt zu haben, weshalb dieser hätte einvernommen werden müssen. Der Beschuldigte habe sich durch einen angeblichen Beizug von Prof. H. entlasten wollen, da Prof. H. am meisten Erfahrung mit der Jannetta-Methode habe (Stellungnahme S. 9).