4.1.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau macht in der Beschwerdeantwort geltend, dass Prof. H. intraoperativ zur fachärztlichen Beurteilung beigezogen worden sei, um den Situs zu beurteilen. Auch der Beschwerdeführer habe das in seiner Eingabe vom 11. Juni 2020 entsprechend ausführen lassen. Da der Operationsbericht vollständig auszuführen habe, wer im Operationssaal (auch wenn nur für wenige Minuten) anwesend gewesen sei, sei Prof. H. als Assistenz aufgeführt worden. Es lägen keine Anhaltspunkte für eine Falschbeurkundung vor (Beschwerdeantwort S. 2)