156.71). Der Beschuldigte habe als Facharzt für Neurochirurgie wissen müssen, dass die chirurgische Unterbrechung einer anatomisch und funktionell bedeutenden Vene in der hinteren Schädelgrube zu lebensgefährlichen Konsequenzen führen könne. Hirninfarkte, die durch eine venöse Stase entstünden, insbesondere jene in der hinteren Schädelgrube, würden in der Neurochirurgie als hoch gefährlich angesehen. Der Tod der Patientin hätte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verhindert werden können, wenn die Unterbrechung der rechten Vena petrosa superior nicht erfolgt wäre (act.