Die Comptutertomographie-Angiographien vom 13. März 2018 um 13:31 Uhr und 17:54 Uhr sprächen jedenfalls gegen einen chirurgischen Verschluss der am meisten betroffenen Gefässe, da sich diese mit Kontrastmittel gefüllt hätten (act. 130.24). Es lägen keine Hinweise darauf vor, dass die zum Versterben führende Komplikation einer schweren arteriellen Blutung fahrlässig ausgelöst worden sei (act. 130.25).