Keine der von Prof. G. ausgeführten Literaturstellen lasse den Schluss zu, wonach sich die Durchtrennung per se als sorgfaltswidrig oder gar unzulässig einstufen lasse. Dass Prof. F. die Durchtrennung der Vena petrosa superior trotz Fehlens eindeutiger Fachliteratur als massive Sorgfaltspflichtverletzung bezeichne, zeige die Haltlosigkeit seiner Be- - 13 -