Kein Neurochirurg durchtrenne unnötigerweise die Vena petrosa superior (Stellungnahme S. 4). Da sämtliche Behandlungsalternativen der seit Jahren unter massivem Leidensdruck stehenden Patientin ausgeschöpft worden seien, sei die Jan- netta-Operation die letzte Hoffnung auf eine Besserung gewesen. Die ihr geschilderten Risiken hätten sie dazu bewogen, eine Patientenverfügung aufzusetzen. Die Kernfrage sei vorliegend die Frage der Durchtrennung der Vena petrosa superior. Keine der von Prof. G. ausgeführten Literaturstellen lasse den Schluss zu, wonach sich die Durchtrennung per se als sorgfaltswidrig oder gar unzulässig einstufen lasse.