Es handle sich um eine Falschinterpretation von Prof. F., wenn dieser ausführe, es sei die regelmässige Durchtrennung der Vena petrosa superior bei der operativen Behandlung einer Trigeminusneuralgie als Standardvorgehen gefordert worden. Weder Gutachter Prof. G. noch der Beschuldigte hätten dies je ausgeführt. Vielmehr sei diese Durchtrennung nur im Rahmen einer ungewöhnlichen Erschwerung (hier Erschwerung der Zugangsmöglichkeiten zum Nerv / Obstruktion) notwendig. Kein Neurochirurg durchtrenne unnötigerweise die Vena petrosa superior (Stellungnahme S. 4).