Der Beschuldigte sei jahrelang im K. als stellvertretender Chefarzt tätig gewesen und habe die komplexesten neurochirurgischen Operationen alleine durchgeführt. Er habe bereits 6'000 neurochirurgische Eingriffe durchgeführt. Die Jannetta-Methode werde nur selten durchgeführt, weil die Entlastung der Hirnnerven häufig mit anderen Behandlungsmethoden möglich sei, was bei †D. jedoch aussichtslos gewesen sei. Ihr Leidensdruck sei so gross gewesen, dass sie Suizidabsichten geäussert habe (Beschwerdeantwort S. 4).