3.7. Mit Eingabe vom 7. Juni 2021 reichte die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau eine Stellungnahme ein und beantragte erneut die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.8. Mit Eingabe vom 10. Juni 2021 erstattete der Beschuldigte eine Stellungnahme und hielt an den in der Beschwerdeantwort gestellten Anträgen fest. -4- 3.9. Mit Eingabe vom 28. Juni 2021 reichte der Verteidiger des Beschuldigten seine Honorarnote ein. 3.10. Mit Eingabe vom 28. Juni 2021 erstattete der Beschwerdeführer eine erneute Stellungnahme. 3.11. Mit Eingabe vom 1. Juli 2021 erstattete der Beschuldigte eine weitere Stellungnahme.