1.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete in der Folge ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung und Urkundenfälschung. 2. Am 17. Februar 2021 verfügte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Einstellung des Verfahrens, was von der Oberstaatsanwaltschaft am 18. Februar 2021 genehmigt wurde. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 12. März 2021 erhob der Ehemann der Verstorbenen, A., Beschwerde gegen diese ihm am 2. März 2021 zugestellte Verfügung und stellte die folgenden Anträge: " 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Einstellungsverfügung aufzuheben.