vom 23. März 2019 aus einem anderen Strafverfahren, in welcher Prof. BA. angibt von Prof. I. vom Fall der Patientin †E. und dem Umstand, dass er anlässlich der Operation notfallmässig dazu gerufen worden sei, erfahren zu haben (Beilage 4 zur Beschwerdeantwort des Beschuldigten vom 20. April 2021). Aus der den Akten zu entnehmenden E-Mail vom 31. August 2020 von Prof. I. an den Vertreter des Ehemanns der Verstorbenen geht ebenfalls hervor, dass Prof. I. vom Beschuldigten in den Operationssaal gebeten worden sei, um den Situs anzuschauen, was er gemacht habe.