Vorliegend stehen sich hinsichtlich der Frage, ob die bei †E. vorgenommene Trigeminusdekompression nach den Regeln der ärztlichen Sorgfalt durchgeführt wurde, sowie der Frage nach der Ursache der schweren und letztlich todesursächlichen Durchblutungsstörungen, zwei sich diametral widersprechende Fachmeinungen gegenüber. Insbesondere vertreten Prof. H. und Prof. G. gegensätzliche Ansichten zur Frage, ob überhaupt bzw. unter welchen Umständen bei einer Durchtrennung der Vena petrosa superior im Rahmen einer Trigeminusdekompression, wie sie bei †E. durchgeführt wurde, von einem Vorgehen lege artis ausgegangen werden kann bzw. ob bei der Operation alternative Methoden hätten angewendet