Der Ausdruck "über dem Trigeminusverlauf obstruierend" im Operationsbericht stelle eine Begründung für das Vorgehen dar, welche er dahingehend verstehe, dass die Vena petrosa superior zwischen dem Betrachter und dem Nervus trigeminus verlaufen und die Sicht auf den Nerv versperrt gewesen sei. Dies könne aber nur der Beschuldigte zuverlässig beantworten (act. 130.54, 130.56). Eine unkontrollierte Blutung, durch eine Verletzung der Vene beim Versuch, die Dekompression des N. trigeminus "um die Vene herum" zu erreichen, sei in der Regel deutlich traumatischer als die kontrollierte Durchtrennung (act.