Sie sei aufgrund der gravierenden Auswirkungen der Unterbrechung der venösen Drainage des Kleinhirns durch keine wirksame Massnahme therapeutisch-chirurgisch zu beeinflussen gewesen. Eben wegen dieser Konsequenzen werde von der Zerstörung der venösen Drainage des Kleinhirns dringend abgeraten (act. 156.77).