Die innerhalb von Minuten eingetretene massive Schwellung des Kleinhirns und die massive arterielle Blutung im operativen Zugangsbereich sei im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Unterbrechung des venösen Abflusses des petrosalen Anteils des Cerebellums gestanden (act. 156.71). Der Beschuldigte habe als Facharzt für Neurochirurgie wissen müssen, dass die chirurgische Unterbrechung einer anatomisch und funktionell bedeutenden Vene in der hinteren Schädelgrube zu lebensgefährlichen Konsequenzen führen könne.