Zusammen mit der operativen, zugangsbedingten Kompression der rechten Kleinhirnhemisphäre sei es durch den Unterbruch des rechtsseitigen petrosalen Venensystems zu einer venösarteriellen Abflussstörung im Kleinhirn und Hirnstamm der Patientin mit entsprechender Schwellung des Gehirngewebes und einer multilokulären cerebellären Einblutung gekommen, die postoperativ noch progedient gewesen sei (156.71, 156.74). Auf die Gefahr eines durch eine venös-arterielle Abflussstörung bedingten Hirninfarkts mit konsekutivem Hirnödem und Hämorrhagie bei Unterbruch der cerebellären Brückenvenen und mechanischer Retraktion des Kleinhirns sei in der Literatur schon 1998 hingewiesen worden.