Anhand des (plausibel und kongruent erscheinenden, act. 130.24) Operationsberichts sei weder in Bezug auf die Verursachung dieser Komplikation noch dem Umgang damit ein fehlerhaftes Vorgehen festzustellen (act. 130.23). Die ausgedehnten Durchblutungsstörungen, die letztendlich zur Einstellung der aktiven Therapie im K. und dem nachfolgenden Tod geführt hätten, seien aus seiner Sicht eindeutig während der ersten Operation am 13. März 2018 aufgetreten. Ob diese jedoch durch eine direkte (chirurgische) Manipulation oder durch das Zusammenkommen von Hypotonie (niedrigem Blutdruck), aktivierter Gerinnung (durch die nachvollziehbare und nicht als fahrlässig zu bewertende [act.