den Operateur im ersten Moment wie eine Schwellung des Kleinhirngewebes dargestellt hätten, wobei es sich aus seiner Sicht nicht um eine eigentliche Schwellung des Kleinhirns, sondern vielmehr um eine Verlagerung des Kleinhirns durch Blutung hinter dem Kleinhirn gehandelt habe (act. 130.20). Die bei †E. aufgetretene Komplikation einer schweren Subarachnoidalblutung sei als Rarität zu bezeichnen, mit welcher weder aus antegrader noch aus retrograder Betrachtung habe gerechnet werden können (act. 130.22 f.; 130.31). Anhand des (plausibel und kongruent erscheinenden, act. 130.24)