3.1.5. In seiner Stellungnahme vom 15. Mai 2021 führt der Beschwerdeführer zusammengefasst aus, dass die Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau und die Beschwerdeantwort des Beschuldigten seine Argumente nicht entkräften könnten. Es gehe ausschliesslich darum, ob die - 11 -