AF. verbunden. Dr. AG., welcher bei der Operation vom 13. März 2018 assistiert habe, habe erstmals Ende Juli 2020 bei Prof. H. assistiert und ihn vorher gar nicht gekannt (Beschwerdeantwort 3/4). Inwiefern weitere Befragungen etwas an der Beurteilung ändern könnten, sei nicht klar. Im Vordergrund stehe einzig die Frage, ob der Verschluss der Vena petrosa superior einem Vorgehen lege artis entspreche oder nicht. Der Gutachter Prof. H. sei von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ausgesucht worden. Er geniesse als jahrelanger Chefarzt einen exzellenten Ruf im Bereich der Schädelbasischirurgie (Beschwerdeantwort. S. 4).