Die Behandlung eines Vasospasmus sei hingegen in einem spezialisierten und erfahrenen Zentrumsspital durchzuführen, weshalb diesbezüglich eine Verlegung in ein Zentrumsspital angezeigt gewesen wäre. Diese mögliche Komplikation sei jedoch im Behandlungszeitraum in der P. nicht im Vordergrund gestanden, da ein Vasospasmus in der Regel erst nach 5-10 Tagen nach einer solchen Blutung auftrete (Einstellungsverfügung S. 14/15). 3.1.2. In der Beschwerde wird im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Die Genehmigung der angefochtenen Einstellungsverfügung vom 17. Februar 2021 sei durch die Oberstaatsanwaltschaft bereits am 18. Februar -8-