auf Prof. H., welcher es als korrekt bezeichnet habe, dass †E. nach der Operation vom 13. März 2018 langsam aufgeweckt und neurologisch beurteilt worden sei. Es habe damals keine zwingende Indikation zur Durchführung einer Katheterangiografie gegeben und es habe keine zwingende Notwendigkeit zur Verlegung in ein Zentrumsspital vorgelegen. Mit der Komplikation des Hirnwasseraufstaus habe in der P. regelgerecht umgegangen werden können. Die Behandlung eines Vasospasmus sei hingegen in einem spezialisierten und erfahrenen Zentrumsspital durchzuführen, weshalb diesbezüglich eine Verlegung in ein Zentrumsspital angezeigt gewesen wäre.