2. Die Angelegenheit sei an die Beschwerdegegnerin betreffend Fortführung der Untersuchung zurückzuweisen. 3. Es sei ein Obergutachten auf Universitätsstufe anzuordnen. 4. Es seien die kompletten Verfahrensakten beizuziehen. 6. Die Kosten dieses Verfahrens seien zulasten der Beschwerdegegnerin zu bestimmen." 3.2. Am 18. März 2021 leistete der Beschwerdeführer die mit Verfügung vom 16. März 2021 eingeforderte Sicherheit für allfällige Kosten von Fr. 3'000.00. -3-