1.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete in der Folge ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung und Urkundenfälschung. 2. Am 17. Februar 2021 verfügte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Einstellung des Verfahrens, was von der Oberstaatsanwaltschaft am 18. Februar 2021 genehmigt wurde. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 8. März 2021 liess der Vater der Verstorbenen, A., Beschwerde gegen diese seinen Vertretern am 24. bzw. 26. Februar 2021 zugestellte Verfügung erheben und stellte die folgenden Anträge: " 1. Die Einstellungsverfügung sei aufzuheben.