7.2. Die Rechtsvertreterin des Beschuldigten hat vorliegend keine Kostennote eingereicht. Die Beschwerdeantwort vom 25. Februar 2022 umfasst 15 Seiten, hiervon 13 Seiten Begründung in relativ grosser Schrift, womit für die Aufwendungen des vorliegenden Verfahrens ein Stundenaufwand von - 26 - 6 Stunden als angemessen erscheint. Es handelt sich indessen um einen Fall von durchschnittlicher Schwierigkeit, womit ein Stundenansatz von Fr. 220.00 zur Anwendung kommt (vgl. § 9 Abs. 2bis AnwT).