Entscheid des Bezirksgerichts Kulm vom 8. Januar 2020 in: ST.2019.4352), welche durch die Behörden nicht leichtfertig erlassen werden. Auch der Beschuldigte gab anlässlich seiner Einvernahme an, dass die Beziehung für ihn sehr belastend gewesen sei (Einvernahme vom 26. Mai 2021, Frage 123). Als er die Beschwerdeführerin habe verlassen wollen, sei diese auf ihn losgegangen und habe ihm gedroht (vgl. Polizeirapport Kantonspolizei Aargau vom 21. Juli 2021, S. 4).