4.7.3. Der Beschuldigte macht in seiner Beschwerdeantwort vom 25. Februar 2022 geltend, dass die toxische Beziehung auch ihm zugesetzt habe, weshalb er sich nach deren Beendigung in psychologische Behandlung habe begeben müssen. Die Behauptung, die Beschwerdeführerin sei vor der Beziehung eine ausgeglichene Person gewesen, entspreche offensichtlich nicht den Tatsachen.